Login    Register    Wednesday, March 10, 2010      Search  
 Die Wahl bei uns Minimize

 So langsam aber sicher nimmt die Wahl Gestalt an.

Am 21. Juni werden Sie die Möglichkeit haben zwischen 9 und 16 Uhr im Gemeindehaus Crainfeld, dem DGH Bermuthshain, DGH Vaitshain und BGH Grebenhain 12 Personen für unseren Kirchenvorstand zu wählen.

Es besteht die Möglichkeit zur Briefwahl. Interessierte Gemeindeglieder melden sich bitte im Pfarrbüro.

Es wird nach Einheitswahlrecht abgestimmt, das bedeutet, dass die 12 Kandidaten mit den meisten Stimmen in den KV gewählt werden.

 

Die vorläufige Kandidatenliste umfasst folgende Personen

 

Aus Bermuthshain: Gerlinde Kowalski, Marianne Pfannstiel, Nadine Hämel

 

Aus Crainfeld: Anneliese Schmelz, Arnold Kircher, Sabine Eichenauer-Müller, Sonja Riederer, Conny Rausch

Aus Grebenhain: Conny Schneider, Erwin Langwasser, Gottfried Höhn, Bettina Stier, Reinhard Rausch, Willi Schaub, Heidi Kaiser  

Aus Vaitshain: Manuela Rausch

Unser Wahltag:            

·                                 ab 9 Uhr Eröffnung der 4 Wahllokale

·                                 9.30 Uhr Gottesdienst in Crainfeld

·                                 10.30 Uhr Gottesdienst in Bermuthshain

·                                 15 Uhr JukeBoxWahl Konzert des Ensembles Vulkanissimo in der Kirche Crainfeld

·                                 ab 16 Uhr Auszählung und Warten auf Ergenbisse

·                                 ab 17 Uhr Wahlparty im Gemeindehaus Crainfeld

 


    
 Sie haben die Wahl Minimize

So wird gewählt!

Wer darf wählen?


wbm_sprechblase_farbe.jpg

Jedes G
emeindemitglied, das am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten zur Gemeinde gehört, darf wählen.

Wahlberechtigt sind die Gemeindemitglieder, die im Wählerverzeichnis stehen. Bis 14 Tage vor der Wahl können Gemeindemitglieder Auskunft über die Speicherung ihrer Angaben im Wählerverzeichnis verlangen. Eine Berichtigung ist bis zum Wahltag möglich.


Wer kann gewählt werden?

Gewählt werden können Kandidatinnen und Kandidaten, die auf dem Wahlvorschlag stehen, die am Wahltag 18 Jahre alt sind und bereit sind, die Verpflichtungen einer Kirchenvorsteherin oder eines Kirchenvorstehers zu übernehmen. 
Nicht gewählt werden können z. B. Gemeindemitglieder, die in einem mehr als geringfügigen Beschäftigungsverhältnis zur Gemeinde stehen oder Ehegatten und eingetragene Lebenspartnerinnen von Gemeindemitgliedern, die kraft Amtes Mitglied im Kirchenvorstand sind sowie deren Kinder oder Gemeindemitglieder, denen ihr Amt als Kirchenvorstandsmitglieder aberkannt wurde.

waehlen.jpg

Wie ist der Wahlvorschlag entstanden?

Der Kirchenvorstand Ihrer Gemeinde hat einen „Benennungsausschuss“ eingerichtet, zu dem der Pfarrer oder die Pfarrerin, bisherige Mitglieder des Kirchenvorstands und berufene Gemeindemitglieder gehören. Dieser Ausschuss hat die Liste der Kandidatinnen und Kandidaten erstellt – zuerst einen vorläufigen Wahlvorschlag und nach der vorgeschriebenen Gemeindeversammlung den endgültigen Wahlvorschlag.

Einspruchsfrist

Begründete Einsprüche gegen den Wahlvorschlag können von jedem wahlberechtigten Gemeindemitglied innerhalb von zwei Wochen beim Dekanatssynodalvorstand schriftlich erhoben werden.

Wie viele Kandidatinnen und Kandidaten sind zu wählen?

Je nach Größe der Gemeinde zwischen vier und 21. In jedem Fall aber müssen mindestens ein Viertel mehr Kandidatinnen und Kandidaten aufgestellt werden, als Mitglieder zu wählen sind. Beispiel: Wenn der Kirchenvorstand acht Mitglieder hat, muss der Wahlvorschlag zehn Namen enthalten.

Welche Wahlunterlagen bekommen Sie?

Rechtzeitig vor der Wahl erhalten Sie per Post Ihre Wahlbenachrichtungskarte. Bringen Sie diese bitte zur Wahl mit. Im Wahllokal wird Ihnen dann der Stimmzettel ausgehändigt.

Ausfüllen des Stimmzettels

Kreuzen Sie höchstens so viele Namen an, wie Mitglieder im Kirchenvorstand Ihrer Gemeinde zu wählen sind. Stimmzettel mit zu vielen angekreuzten Namen sind ungültig!

waehlen_2.jpg

Auch Briefwahl ist möglich

Sollten Sie am Wahltag verhindert sein, können Sie bei Ihrem Kirchenvorstand bis zum Freitag vor der Wahl schriftlich oder mündlich einen Briefwahlschein beantragen. Sie bekommen ihn zusammen mit Ihrem Stimmzettel zugesandt. Dieser muss spätestens bis zum Ende der offiziellen Wahlzeit beim Wahlvorstand eingegangen sein.

Gehen Sie zur Wahl!

Am 21. Juni 2009 werden in allen Gemeinden der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau neue Kirchenvorstände gewählt. 
Indem Sie wählen gehen, entscheiden Sie mit über das Gremium, das gemeinsam mit Ihrem Pfarrer oder Ihrer Pfarrerin für die nächsten sechs Jahre die Leitung der Gemeinde wahrnimmt.
Das Amt der Kirchenvorsteherin oder des Kirchenvorstehers ist ein verantwortungsvolles Amt. Der Kirchenvorstand entscheidet in geistlichen und rechtlichen Fragen, sorgt für die Gottesdienste, ist für die Finanzen zuständig und beschließt über alle Personalangelegenheiten. Wählen Sie geeignete Kandidaten und Kandidatinnen für diese Aufgaben!
Gehen Sie zur Wahl – entscheiden Sie, wer in Ihrer Gemeinde zum Kirchenvorstand gehört.




    
 Mitmachen! Mitgestalten! Kirchenvorstand werden! Minimize

Kirchenvorstand.
Eine Tätigkeit mit Gewinn…

Der Kirchenvorstandmann_mit_sprechblase_farbe.jpg

Am 21. Juni 2009 wählen die Kirchengemeinden in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau neue Kirchenvorstände. Auch in Ihrer Gemeinde. Zusammen mit der Gemeindepfarrerin oder dem Gemeindepfarrer ist der Kirchenvorstand für die Geschicke der Gemeinde verantwortlich.

Ihre Fähigkeiten sind gesucht!

Ein Kirchenvorstand braucht angesichts der Aufgabenfülle viele Fähigkeiten: Diskussionsbereitschaft und Entscheidungsfreude; Teamfähigkeit; Offenheit für andere Menschen; Konfliktfähigkeit und Interesse am geistlichen Auftrag der Gemeinde. Mit einem Wort: Leitungskompetenz.
Erfahrungen aus der beruflichen und familiären Welt gehören ebenso dazu wie besondere Fachkenntnisse, z.B. in Personal-, Bau- oder Finanzfragen.
Nicht zuletzt: die Neugier sich auf Herausforderungen einzulassen und immer wieder unvoreingenommen nach passenden Lösungen zu suchen.
Müssen Sie das alles mitbringen? Nein. Es ist wie in einem Orchester: Erst das Zusammenspiel verschiedener Instrumente ergibt den guten Klang.

Möchten Sie dieses kirchliche Amt übernehmen?

Denken Sie in Ruhe darüber nach. Suchen Sie das Gespräch mit jetzigen Mitgliedern des Kirchenvorstands oder mit ihrer Pfarrerin, Ihrem Pfarrer. Fragen Sie, ob Sie auch einmal an einer Sitzung des Kirchenvorstands teilnehmen können. Kurz: Lassen Sie sich über die ganze Breite der Aufgaben informieren. 

Die Aufgaben im Kirchenvorstand

Die Gestaltung des Gemeindelebens ist das Herzstück der Arbeit des Kirchenvorstands, um Menschen zum Glauben einzuladen. Dazu gehören die Gottesdienste, die Kinder-, Konfirmanden- und Jugendarbeit, die Erwachsenenbildung, die Seelsorge, die diakonische Verantwortung der Gemeinde, ihr missionarischer Auftrag und die Öffentlichkeitsarbeit.
Dann hat der Kirchenvorstand Personalverantwortung: bei der Besetzung von Pfarrstellen, bei der Dienstaufsicht über seine Angestellten, bei der Gewinnung und Begleitung ehrenamtlich tätiger Frauen und Männer. 
Schließlich kümmert er sich um die kirchlichen Gebäude, Grundstücke und um die Finanzen.
Der Blick über den „Kirchturm“ hinaus gehört auch noch dazu. Jede Kirchengemeinde gehört zu einem Dekanat mit seiner Dekanatssynode und ist Teil der Gesamtkirche mit ihren vielfältigen Einrichtungen und Angeboten.

Was Sie davon haben? Eine „gewinnbringende“ Tätigkeit!

Verantwortung zu übernehmen, sich „einmischen“ zu können, die Gemeinde mitzugestalten: Ehrenamtliche Arbeit im Kirchenvorstand ist – auch durch seine Vielseitigkeit – eine persönliche Bereicherung. Die alltäglichen Herausforderungen wie auch spezielle Fragen, Fortbildungsangebote und neue Wege bieten Ihnen Raum für persönliche Weiterentwicklung und sinnvolles Engagement.

Wie arbeitet der Kirchenvorstand?

Üblich ist eine monatliche, in der Regel nichtöffentliche, Sitzung. Auf ihr werden anstehende Fragen diskutiert und Entscheidungen getroffen. Dazu kommt die Arbeit in Ausschüssen, zum Beispiel für Finanzen, Jugendarbeit oder Kindertagesstätte. Außerdem sind Kirchenvorsteher und Kirchenvorsteherinnen auch an Gottesdiensten und anderen Gemeindeaktivitäten beteiligt.

Der Zeitaufwand? Das hängt natürlich stark vom persönlichen Engagement ab: Der „Zeitkorridor“ beträgt zwischen einer bis drei Stunden pro Woche.

Wie Sie gewählt werden...

Wenn Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben, konfirmiert sind und seit mindestens drei Monaten in Ihrer Kirchengemeinde leben, können Sie gewählt werden. Über bestehende Begrenzungen der Wählbarkeit (z.B. bei Beschäftigungsverhältnissen in der Gemeinde) kann Sie der Benennungsausschuss informieren.

Wer allerdings in einem mehr als geringfügigen Beschäftigungsverhältnis zur Kirchengemeinde steht (derzeit 400 Euro/Monat) kann generell nicht gewählt werden. Daneben gibt es noch einige weitere Begrenzungen, über die Sie der Benennungsausschuss des Kirchenvorstands informieren kann.

Der Benennungsausschuss erstellt einen vorläufigen Wahlvorschlag, der auf einer Gemeindeversammlung ergänzt werden kann. Dort vorgeschlagene Gemeindemitglieder benötigen die einfache Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Gemeindemitglieder. Diese Gemeindeversammlung findet in der Zeit zwischen dem 18. Januar und 1. März 2009 statt.

Die Amtsperiode beginnt am Reformationstag, 31. Oktober 2009, die gottesdienstliche Einführung den neuen Kirchenvorstands findet am 1. November 2009 statt. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre.




    
    In eigener Sache KV Wahl 2008
Copyright 2007..2009 by Informationselektronik Thomas Kauck    Privacy Statement